Grundstück Donja Banda, Orebić, 75.000m2
Registrationsnummer | DN-18016 |
Art des Angebots | Verkauf |
Kategorie | Bauland |
Bezirk | Dubrovačko-neretvanska |
Gemeindeteil | Orebić |
Preis | 571 000 € |
Preis pro m2 | 7 €/m² |
Gesamtfläche | 75 000 m² |
Land für Gastgewerbe und Tourismus
Zu verkaufen 75 000 m2 bestehend aus:
- zwei Grundstücke von 37 500 m2
Verkauf eines äußerst wertvollen Grundstücks (Gebiet der ersten beiden autochthonen Rebsorten) in der Lage: Abschnitt Dingač - Postup.
Das Grundstück liegt außerhalb des Baugebiets, aber auf der Grundlage des Baurechts und des aktuellen Masterplans der Gemeinde Orebić ist es möglich, ein Gebäude für kommerzielle Zwecke (Gastronomie) mit einer Fläche von 1400 m2 pro 30 000 m2 zu errichten.
Es besteht die Möglichkeit, 2 800 m2 Bruttofläche zu bebauen, plus Einnahmen aus Weinbergen oder Olivenhainen.
Möglichkeit, Subventionen zu erhalten.
Der Flächennutzungsplan wird derzeit dahingehend geändert, dass ein Baugrundstück pro 20.000 m2 zulässig ist (das Baugrundstück würde also von 30.000 auf 20.000 m2 reduziert werden).
Hügel auf der Nordseite, die Spitze des Hügels, dann fällt auf die Südseite. Von der Spitze des Hügels aus haben Sie einen Blick auf Korcula und das offene Meer.
Neben den Gebäuden könnte ein Weinberg oder ein Olivenhain angelegt werden, was den Wert des Grundstücks erhöht.
Die Immobilien befinden sich in einer ruhigen und intimen Lage, völlig abseits vom Lärm.
Der erste Ort befindet sich in einer Entfernung von 300 bis 400 m Luftlinie.
Mikrostandort.
Das Land ist sehr wertvoll für die landwirtschaftliche Produktion mit dem Bau der erwähnten Gebäude, die einen wirtschaftlichen Zweck erfüllen würden.
Einzigartige Lage, eine der wenigen an der gesamten Küste und sogar auf Peljesac, die perfekte Ruhe und Intimität bietet.
Die Eigentumsverhältnisse sind eindeutig, d.h. es gibt keine Dienstbarkeiten auf dem Grundstück.
Es gibt eine katastermäßig markierte Straße zum Grundstück, aber sie muss in der Landschaft gebaut werden.
Sehr geehrte Kunden, die Besichtigung von Immobilien, die Mitteilung der Lage und andere detaillierte Informationen sind nur mit einem unterzeichneten Vermittlungsvertrag möglich, der die Grundlage für weitere Aktionen wie den Kauf einer Immobilie bildet. Alles steht im Einklang mit dem Gesetz über die Vermittlung beim Kauf von Immobilien. Der Käufer zahlt eine gesetzliche Vermittlungsprovision in Höhe von 3% (+ MwSt.) des vereinbarten Preises, und zwar nur im Falle des Kaufs der Immobilie. Sollte der Kauf nicht zustande kommen, ist der Vertrag für Sie nicht bindend und wird annulliert. Wenn Sie ernsthaft an der Immobilie interessiert sind, senden wir Ihnen den Vertrag auf Anfrage zu.
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